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Schutz- und Hygienekonzept 
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Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

  1.  Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher

  2.  Wir stellen sicher, dass unsere Gäste eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen

  3.  Wir haben ein Lüftungskonzept erstellt.

  4.   Wir prüfen den Impf/Genesungsnachweis oder einen tagesaktuellen negativen Corona Test jeden Gastes bei Anreise.

  5.  Wir tragen dafür Sorge, dass unser Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

  6.  Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen und Kontaktpersonen zu Covid-19-Fällen halten wir vom Betrieb fern.

  7.  Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

 

 1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands
     von 1,5 m

  • Unterweisung der Mitarbeiter und Gäste über die Abstandsregeln
  • Anbringen von Bodenmarkierungen und Wegeleitsysteme am Eingangsbereich und im Restaurant, Markieren von Bewegungsbereichen der Mitarbeiter und Kunden
  • Gästeeinweisung durch das Personal
  • Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant aufstellen
  • Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen
  • Tische und Stühle entfernen oder kenntlich machen, dass diese nicht genutzt werden dürfen, Flatterband o.ä.
  • Buffetangebote sind unter bestimmten Auflagen erlaubt.
  • Aushang von Hinweisschildern
  • Plexiglaswände oder andere Materialien einsetzen
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln (z.B. in Aufzügen)

 2. Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Gäste haben eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Am Tisch darf diese abgenommen werden
  • Das Personal hat ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
  • An Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig keine Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen
  • Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und ggfs. für Gäste

 3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
  • Kein Zutritt von Gästen mit Verdachtssymptomen

 4. Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion
  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
  • Bereitstellung von hautschonender Seife
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen

 5. Reservierung durch den Gast

  • Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen vermieden werden
  • Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden
  • Zu erhebende Gästedaten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Zeitraum des Besuchs – Erfassung im Meldeschein
  • Die erfassten Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden
  • Tischpläne und Gästelisten erstellen
  • Information an den Gast eine Mund- und Nasen-Bedeckung mitzubringen

 6. Am Eingang

  • Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von COVID-19 assoziierten Symptomen jeglicher Schwere oder bei Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen eine Bewirtung nicht möglich ist
  • Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mind. 1,5 m und Reinigung der Hände zu informieren
  • Desinfektionsspender am Rezeptionseingang bereitstellen
  • Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m nur denjenigen Personen gestattet ist, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist (z.B. Personen eines Haushalts)
  • Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen am Tisch
  • Gästeeinweisung durch das Personal

 

 7. Beim Check-In

  • Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern
  • Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z.B. Stifte, Meldeschein) werden auf das Notwendigste beschränkt oder nach jeder Benutzung gereinigt/ausgewechselt
  • Nach Möglichkeit Bargeldlos zahlen

 8. Im Restaurant/Frühstückssaal

  • Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten
  • An einem Tisch dürfen sich nur Personen aufhalten, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist (z.B. Personen eines Haushalts, Familien)

9. Toilette

  • Engmaschige Reinigungsfrequenz
  • Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen
  • Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender einsetzen
  • Verkürzung der Reinigungszyklen
  • Desinfizieren von Türklinken und Armaturen
  • Beachtung des Mindestabstands

10.Gästezimmer und öffentliche Bereiche

 

  • In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum) werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten
  • Bei der Zimmerreinigung werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent eingehalten und verschärft.
  • Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer möglichst in Abwesenheit der Gäste durchführen, um Kontakte zu vermeiden
  • Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B. Stifte, Magazine/Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich)

11.  In der Küche

  • Arbeitsbereiche entzerren
  • Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Mitarbeitern einhalten oder Mund- und Nasen-Bedeckungen tragen, ggf. Arbeitsplätze kennzeichnen
  • In der Spülküche bzw. Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberen und schmutzigen Geschirr geachtet werden
  • Arbeitsmaterialien häufiger mit heißem Wasser reinigen, da dies den Viren entgegenwirkt
  • regelmäßig lüften
  • Bei Spülgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.

 12. Persönlicher Umgang mit dem Gast

  • Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen
  • Kommuniziert wird mit dem Mindestabstand
  • Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist die Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen, für Service-Mitarbeiter verpflichtend
  • Beim Servieren und Abräumen wenn möglich nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege verteilt). Lieber ein Lächeln oder Kopfnicken schenken
  • In Armbeuge husten/niesen
  • Häufiges gründliches Händewaschen und desinfezieren.

 13. Arbeitsprozesse

  • Abstandsgebote von 1,50 m beachten, auch unter Mitarbeitern
  • Wo möglich, mit festen Teams in den Schichten arbeiten, sonst Gefahr der Betriebsschließung bei Infektionsfall in der Belegschaft
  • Wo möglich, Homeoffice anbieten (Reservierung, Buchhaltung...)
  • Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, um Kontakt mit betriebsfremden Personen zu vermeiden
  • Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke ohne Sprechen servieren

 14. Umgang mit Mitarbeitern

  • Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und für die Mitarbeiter gut sichtbar aushängen
  • Mitarbeiter schulen: Hygiene- und Verhaltensregeln und Mindestabstand
  • Mitarbeitergespräche regelmäßig führen und über die Lage im Betrieb informieren
  • Mitarbeiter so schulen, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren können
  • Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und sich ärztlichen Rat einzuholen
  • Tägliche Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen nur mit Mindestabstand führen
  • In den Pausen- und Raucherbereichen ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten
  • Pausenzeiten entzerren, Ausgabe von Tellergerichten
  • Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Bedeckungen, Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
  • Häufigeres Händewaschen und Desinfektion ermöglichen
  • In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen
  • Gemeinsam mit Mitarbeitern mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl. Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice)
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten
  • Pandemie-Plan gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten

 15. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme des Hotel- Gastronomiebetriebs und weitere Hygienemaßnahmen

  • Einhaltung der HACCP-Grundsätze
  • Prüfung der Trinkwasserversorgung
  • Überprüfung und ggfs. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlager
  • Kontrolle auf evtl. Schädlingsbefall und Wiederaufnahme einer adäquaten Schädlingsbekämpfung
  • Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z.B. Tischwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards
  • regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten
  • Aushang der Hygieneregeln im gesamten Betrieb
  • Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen
  • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter)
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

 

Bei weiteren Fragen zum Reinigungs- und Hygieneverfahren, können Sie uns gerne an info@upper-room.hotel.de anschreiben.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Upper Room Hotel Team